Sachkundeerfordernis für Neufassung Hundegesetz Niedersachsen

 

Am 25.052011 hat der Niedersächsische Landtag die Neufassung des Hundegesetzes verabschiedet.

Das Gesetz ist am 01. Juli 2011 in Kraft getreten.

Damit wird das bisherige Hundegesetz, das Regelungen für den Fall enthielt, dass ein Hund im Einzelfall als gefährlich in Erscheinung trat, abgelöst.

Die Neufassung beinhaltet nun – aufbauend auf den bisherigen Regelungen – unter anderem die Verpflichtung, dass jede Person, die in Niedersachsen einen Hund hält,

zukünftig sachkundig sein muss.

Ein Bestandteil  des Hundegesetzes ist deshalb die Sachkundeerfordernis, für die eine Übergangszeit von zwei Jahren vorgesehen ist.

Hundehalter müssen die Sachkundeerfordernis also am 1. Juli 2013 nachweisen können.

Personen, die nachweislich innerhalb der vergangenen zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei  Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben,

gelten als sachkundig und brauchen die Prüfung nicht abzulegen.

 

In Umsetzung dieses Gesetzes führt Frau Dr.med. vet. Nicole Blase gemeinsam mit der Ortsgruppe Walkenried im Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e. V. auf dem

Übungsplatz an der Wiedaer Strasse in 37445 Walkenried  für Hundeführer und Hunde aller Rassen Seminare zum Erwerb des Hundeführerscheines (Sachkundenachweis) durch.

Interessierte können sich bei  Frau Dr. Blase anmelden ( Telefon 05525 855 ) und erhalten dort alle notwendigen Informationen.

 

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